Notarkosten für Immobilienrecht 

Ob beim Kauf einer Wohnung, eines Grundstückes, Hauses oder landwirtschaftlichen Anwesens, die Notarkosten beim Immobilienkauf werden in der Regel vom Käufer getragen. Der Käufer kann daher auch entscheiden bei welchem Notar beurkundet werden soll. In der Kostennote des Notar sind in der Regel die Notar- und Grundbuchkosten gemeinsam aufgeführt. Berechnet werden die Grundbuch- und Notarkosten dabei mit gesetzlich vorgegebenen Tabellen, die einerseits von den tatsächlich durchgeführten Tätigkeiten abhängen und andererseits vom Wert der Immobilie. Der Wert der Immobilie richtet sich in der Regel nach dem Kaufpreis. Die Notarkosten entstehen dann wenn der Kaufvertragsentwurf auftragsgemäß erstellt ist.Trotz eines bereits vorliegenden Kaufvertragsentwurfs kann es passieren, dass eine der beiden Parteien sich dann doch gegen den Kauf oder Verkauf der Immobilie oder des Grundstückes entscheidet. Die Kosten für den Kaufvertragsentwurf des Notars müssen dann möglicherweise dennoch beglichen werden. . Es kann also sein, dass eine ausgefallenen Beurkundung letztlich ähnliche Kosten anfallen, wie bei einer tatsächlich durchgeführten Beurkundung. Dabei gilt, wer den Notar mit dem Kaufvertragsentwurf beauftragt hat, der hat die Notarkosten bei Nichtzustandekommen des Kaufvertrags zu tragen. Er kann aber voraussichtlich Schadensersatz verlangen, wenn die andere Partei ohne triftigen Grund vom Vertragsabschluss „abgesprungen“ ist.